Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Pferdefachpraxis Katrin Schmidt

Stand: August 2026

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die von der Pferdefachpraxis Katrin Schmidt, Inhaberin Mag. med. vet. Katrin Schmidt, übernommenen tierärztlichen Leistungen.
  2. Die Praxis ist auf die tierärztliche Behandlung von Pferden spezialisiert. Die regulären tierärztlichen Leistungen der Praxis werden für Pferde angeboten und grundsätzlich am jeweiligen Aufenthaltsort des Pferdes erbracht.
  3. Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart wurde.
  4. Individuelle Vereinbarungen zwischen der Praxis und dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Vertragspartner und Behandlungsauftrag

  1. Vertragspartner der Pferdefachpraxis Katrin Schmidt ist grundsätzlich die Person, die die tierärztliche Leistung beauftragt.
  2. Beauftragt eine Person die Behandlung eines Tieres, dessen Eigentümer sie nicht ist, hat sie sicherzustellen, dass sie zur Beauftragung der Behandlung berechtigt ist.
  3. Der Behandlungsvertrag kommt durch die Annahme eines Behandlungsauftrages oder durch die Inanspruchnahme einer tierärztlichen Leistung zustande.
  4. Gegenstand des Behandlungsvertrages ist die Erbringung tierärztlicher Leistungen. Ein bestimmter Behandlungserfolg wird nicht geschuldet.

§ 3 Angaben und Mitwirkung des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber hat der Tierärztin alle für die Untersuchung und Behandlung erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen, soweit ihm diese bekannt sind.
  2. Hierzu gehören insbesondere relevante Angaben zu bisherigen Erkrankungen und Behandlungen, aktuell verabreichten Arzneimitteln, bekannten Allergien, Unverträglichkeiten oder Arzneimittelreaktionen sowie sonstigen Besonderheiten, die für die Untersuchung oder Behandlung von Bedeutung sein können.
  3. Der Auftraggeber hat die Praxis über wesentliche Veränderungen des Gesundheitszustandes des Pferdes zu informieren, soweit diese für die weitere Behandlung von Bedeutung sein können.
  4. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass das Pferd zum vereinbarten Termin zugänglich ist und die für eine sichere Untersuchung und Behandlung erforderlichen Bedingungen vorliegen.
  5. Auf bekannte besondere Gefahren, insbesondere gefährliches oder ungewöhnliches Verhalten des Pferdes, ist die Tierärztin vor Beginn der Untersuchung oder Behandlung hinzuweisen.
  6. Soweit für eine sichere Untersuchung oder Behandlung eine geeignete Hilfsperson erforderlich ist, ist diese grundsätzlich durch den Auftraggeber bereitzustellen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

§ 4 Durchführung der tierärztlichen Behandlung

  1. Art und Umfang der Untersuchung und Behandlung richten sich nach den medizinischen Erfordernissen des jeweiligen Einzelfalls.
  2. Soweit erforderlich und nach den Umständen möglich, wird der Auftraggeber über die geplanten Maßnahmen sowie wesentliche Risiken und Behandlungsalternativen aufgeklärt.
  3. Weitergehende diagnostische oder therapeutische Maßnahmen werden grundsätzlich mit dem Auftraggeber abgestimmt, soweit dies nach den Umständen möglich ist.
  4. Ist eine sichere Durchführung der Untersuchung oder Behandlung aufgrund des Verhaltens des Pferdes, der örtlichen Gegebenheiten oder anderer Umstände nicht gewährleistet, kann die Tierärztin einzelne Maßnahmen ablehnen, unterbrechen oder die Behandlung beenden, soweit dem keine gesetzlichen oder berufsrechtlichen Verpflichtungen entgegenstehen.
  5. Bereits erbrachte Leistungen und sonstige nach den gesetzlichen Vorschriften abrechenbare Positionen bleiben auch bei einer nicht vollständig durchführbaren Behandlung vergütungspflichtig.

§ 5 Diagnostik und Fremdleistungen

  1. Im Rahmen der tierärztlichen Behandlung können die medizinisch erforderlichen diagnostischen Verfahren eingesetzt werden. Hierzu können insbesondere klinische Untersuchungen, Laboruntersuchungen, Röntgenuntersuchungen, Ultraschalluntersuchungen sowie weitere diagnostische Verfahren gehören.
  2. Soweit für Diagnostik oder Behandlung erforderlich, können fachlich geeignete Dritte, insbesondere Labore und Anbieter von Spezialuntersuchungen, mit erforderlichen Leistungen beauftragt werden.
  3. Die hierdurch entstehenden Kosten können nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften dem Auftraggeber berechnet werden.

§ 6 Termine und Terminabsagen

  1. Vereinbarte Behandlungstermine sind verbindlich.
  2. Kann ein vereinbarter Termin nicht wahrgenommen werden, ist dieser möglichst frühzeitig, spätestens jedoch 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, abzusagen.
  3. Wird ein Termin nicht rechtzeitig abgesagt oder nicht wahrgenommen, kann die Praxis nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen eine Ausfallentschädigung verlangen.
  4. Bei der Bemessung eines etwaigen Anspruchs werden insbesondere ersparte Aufwendungen sowie eine anderweitige Verwendung der für den Termin vorgesehenen Zeit entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt.

§ 7 Vergütung und Gebühren

  1. Die Vergütung für die tierärztlichen Leistungen richtet sich nach der jeweils geltenden Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) sowie den sonstigen einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Die Höhe der jeweiligen tierärztlichen Gebühr wird innerhalb des gesetzlich vorgesehenen Gebührenrahmens unter Berücksichtigung der nach der GOT maßgeblichen Umstände des jeweiligen Einzelfalls bestimmt.
  3. Zusätzlich zu den Gebühren können die nach der GOT zulässigen Entschädigungen und Auslagen sowie Entgelte für Arzneimittel und für verbrauchtes oder abgegebenes Material berechnet werden.
  4. Bei mobilen Behandlungen werden insbesondere die nach der GOT vorgesehenen Regelungen über Wegegeld und Reiseentschädigung berücksichtigt.
  5. Für Leistungen im tierärztlichen Notdienst gelten die jeweils maßgeblichen besonderen Gebührenregelungen der GOT.

§ 8 Rechnungsstellung und Zahlung

  1. Über die erbrachten tierärztlichen Leistungen wird eine Rechnung nach den gesetzlichen Vorgaben erstellt.
  2. Die Vergütung wird mit Erteilung der Rechnung fällig und ist sofort ohne Abzug zu zahlen.
  3. Rechnungen können dem Auftraggeber per Post oder elektronisch per E-Mail übermittelt werden.
  4. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich unmittelbar nach Erteilung der Rechnung über eine von der Praxis angebotene Zahlungsmöglichkeit. Eine spätere Zahlung auf Rechnung bedarf einer entsprechenden Vereinbarung mit der Praxis.
  5. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

§ 9 Versicherungsfälle

  1. Der Auftraggeber bleibt gegenüber der Pferdefachpraxis Katrin Schmidt grundsätzlich zur Zahlung der tierärztlichen Vergütung verpflichtet, unabhängig davon, ob für das behandelte Pferd eine Tierkranken-, Operationskosten- oder sonstige Versicherung besteht.
  2. Die Entscheidung über die Erstattung der Behandlungskosten oder eines Teils hiervon obliegt dem jeweiligen Versicherungsunternehmen.
  3. Soweit Ansprüche gegenüber einem Versicherungsunternehmen an die Praxis abgetreten werden oder die Praxis zur Geltendmachung entsprechender Ansprüche bevollmächtigt wird, gelten ergänzend die hierfür gesondert getroffenen Vereinbarungen.
  4. Übernimmt das Versicherungsunternehmen die Behandlungskosten nicht oder nicht vollständig, bleibt der Auftraggeber zur Zahlung des nicht übernommenen Betrages verpflichtet, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.

§ 10 Arzneimittel

  1. Die Anwendung, Verordnung und Abgabe von Arzneimitteln erfolgt nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften.
  2. Der Auftraggeber hat die von der Tierärztin erteilten Hinweise zur Anwendung, Dosierung und Aufbewahrung von Arzneimitteln zu beachten.
  3. Soweit für die Behandlung eine Umwidmung von Arzneimitteln erforderlich ist, erfolgt diese ausschließlich im Rahmen der jeweils geltenden tierarzneimittelrechtlichen Vorschriften.
  4. Die Berechnung von Arzneimitteln richtet sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

§ 11 Behandlungsdokumentation und Unterlagen

  1. Die Praxis dokumentiert die tierärztliche Behandlung entsprechend den geltenden gesetzlichen und berufsrechtlichen Vorgaben.
  2. Zur Behandlungsdokumentation können insbesondere Anamnese, Untersuchungsbefunde, Diagnosen, Behandlungen, verabreichte oder abgegebene Arzneimittel, Impfungen, Laborergebnisse sowie bildgebende und sonstige medizinische Dokumentationen gehören.
  3. Hierzu können insbesondere Röntgenaufnahmen, Ultraschallbilder und -aufzeichnungen sowie fotografische Dokumentationen gehören.
  4. Die Aufbewahrung und die Zurverfügungstellung von Behandlungsunterlagen richten sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen und berufsrechtlichen Bestimmungen.

§ 12 Datenschutz und Kommunikation

  1. Die Praxis verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der Durchführung des Behandlungsvertrages und nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
  2. Soweit der Auftraggeber der Praxis entsprechende Kontaktdaten zur Verfügung stellt und die jeweils erforderlichen Voraussetzungen vorliegen, können diese insbesondere für die Kommunikation im Zusammenhang mit der Behandlung sowie für die Übermittlung von Rechnungen und sonstigen vertragsbezogenen Informationen verwendet werden.
  3. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten und zu den Rechten der betroffenen Personen enthält die gesonderte Datenschutzerklärung der Pferdefachpraxis Katrin Schmidt.

§ 13 Haftung

Die Haftung der Pferdefachpraxis Katrin Schmidt richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.


§ 14 Notfälle und Notfallversorgung

  1. Die Behandlung tiermedizinischer Notfälle erfolgt im Rahmen der gesetzlichen und berufsrechtlichen Verpflichtungen sowie der tatsächlichen Erreichbarkeit und Verfügbarkeit der Praxis.
  2. Ist in einem tiermedizinischen Notfall eine Rücksprache mit dem Eigentümer bzw. Auftraggeber trotz zumutbarer Bemühungen nicht möglich, dürfen unaufschiebbare tierärztliche Maßnahmen im Rahmen der gesetzlichen und berufsrechtlichen Vorgaben durchgeführt werden.
  3. Ist die Pferdefachpraxis Katrin Schmidt im Notfall nicht erreichbar oder verfügbar, ist eine für Pferde geeignete tierärztliche Praxis, Pferdeklinik oder sonstige geeignete tierärztliche Notfallversorgung zu kontaktieren.
  4. Soweit für den Tätigkeitsbereich der Praxis ein tierärztlicher Notfalldienst für Pferde bzw. Großtiere eingerichtet ist, gelten die hierfür maßgeblichen gesetzlichen und berufsrechtlichen Regelungen.

§ 15 Anwendbares Recht

Für das Vertragsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Beachtung zwingender gesetzlicher Vorschriften, insbesondere zwingender Verbraucherschutzvorschriften.


§ 16 Schlussbestimmungen

  1. Individuelle Vereinbarungen zwischen der Praxis und dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, richten sich die Rechtsfolgen nach den gesetzlichen Vorschriften.

Pferdefachpraxis Katrin Schmidt
Inhaberin: Mag. med. vet. Katrin Schmidt
Zusatzbezeichnung: Zahnheilkunde beim Pferd

Stand: August 2026